§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Der Buchung kann eine unverbindliche Auskunft des Gastgebers über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit vorausgehen. Die Buchung kann auf allen Buchungswegen erfolgen, die vom Gastgeber angeboten werden. Die Buchung des Gastes kann also mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Falls die Buchung des Gastes elektronisch erfolgt, wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
b) Der Gastaufnahmevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers zustande. Die Annahmeerklärung bedarf der schriftlichen Form.
c) Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung. Es sind per Vorkasse 20 % Anzahlung sofort zu leisten, die restlichen 80 % sind 21 Tage vor Anreise fällig.
§ 2 Stornierungsbedingungen
Bei Rücktritt des Mieters vom Vertrag wird folgende Gebühr erhoben:
- bei Stornierungen bis 60 Tage vor Mietbeginn = kostenlose Stornierung
- bei Stornierung 29 - 59 Tage vor Mietbeginn = 15 % der Miete zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 50 Euro.
- bei Stornierung bis 28 Tage vor Mietbeginn = 90 % der Miete zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 50 Euro.
Der Vermittler wird sich bemühen, einen Ersatzmieter zu bekommen. In diesem Falle wird dem Mieter seine bereits gezahlte Mietgebühr bis auf eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00 zurückgezahlt. Differenzbelegungen sind vom Mieter zu bezahlen.
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§ 3 Pflichten des Gastes
a) Der Gast hat die Mieträumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände sowie das Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Falls der Gast schuldhaft Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder das Gebäude sowie zu den Mieträumlichkeiten oder dem Gebäude gehörende Anlagen beschädigt, ist er dem Gastgeber gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig. Das gilt jedoch nur dann, wenn und insoweit es sich um eine schuldhafte Verursachung von Seiten des Gastes, seiner Begleitpersonen oder Besucher handelt.
b) Der Gast ist verpflichtet, während der Mietzeit in den Mieträumen entstehende Schäden - soweit er sie nicht selbst beseitigen muss - unverzüglich dem Gastgeber oder der von ihm benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Falls der Gast Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden verursacht werden, ist der Gast hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.
c) Der Gast verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder hineinzugießen. Falls der Gast dies nicht beachtet und infolgedessen Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, so hat er die Kosten der Instandsetzung zu tragen.
d) Falls eventuell Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes auftreten, so muss der Gast selbst alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehende Schäden gering zu halten.
e) Der Gast muss die maximale Belegungszahl einhalten. Falls der Gast diese Bestimmung nicht beachtet und die in diesem Vertrag vereinbarte maximale Belegungszahl überschreitet, so kann der Gastgeber dem Gast gegenüber die außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. In diesem Fall kann der Gast mit Rücktrittskosten entsprechend des § 2 belastet werden.
f) Falls die gemietete Unterkunft einen Mangel aufweist, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, muss der Gast dem Gastgeber oder dessen Beauftragten diesen Mangel unverzüglich anzeigen. Das ermöglicht es dem Gastgeber, den oder die Mängel zu beseitigen.
g) Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur mit Zustimmung des Vermittlers möglich. Das Haus wird dem Mieter sauber übergeben. Evtl. Reklamationen sind innerhalb von 24 Stunden an den Vermittler zu richten. Nach Beendigung der Mietzeit sorgt der Mieter für eine besenreine Übergabe an den Vermittler. Evtl. Asche ist aus dem Kaminofen und/oder Gartengrill zu entfernen. Das gereinigte Geschirr/Besteck ist in die Schränke zu stellen/legen. Die Endreinigung wird vom Vermittler durchgeführt. Das Reinigen von Grills und/oder Grill-Rosten ist nicht Bestandteil der Endreinigung und ist vom Gast vor Abreise zu erledigen. Gegen eine Gebühr von € 25,00 - die bei Abreise kassiert wird - erledigt das die Hausdame für Sie. Der Gast stimmt zu, dass während der Mietzeit kurzfristige Mäh- und Gartenpflege-Arbeiten durchgeführt werden können. Werden während der Mietzeit Reparaturen notwendig, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermittler zu unterrichten.
Raucher werden gebeten, außerhalb des Hauses zu rauchen. Falls etwas beschädigt wird oder fehlt, melden Sie dies bitte der Hausdame. Bitte prüfen Sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung, ob diese „Beschädigungen an beweglichen Gegenständen in gemieteten Objekten“ abdeckt. Ansprüche des Mieters, insbesondere für zusätzliche Reise- Beherbergungs- Verpflegungskosten, entgangene Urlaubsfreuden, Schmerzensgeld und dergleichen sind ausgeschlossen. Insekten, Fliegen, Ameisen und Spinnen sind kein Reklamationsgrund, sondern Natur.
§ 4 Internet & WLAN-Nutzung
Bei Objekten mit Internet & WLAN stellt der Vermieter stellt Mieter die Benutzung des Internetanschlusses kostenfrei zu Verfügung. Der Besuch von Internetseiten mit illegalem Inhalt ist ebenfalls ausgeschlossen. Aus der kostenlosen Zurverfügungstellung kann kein Rechtsanspruch auf Funktionalität abgeleitet werden. Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass etwaige Kosten, die durch eine vertragswidrige Nutzung bzw. eine Nutzung entgegen dem zuvor genannten Rahmen entstehen, vom Mieter zu tragen sind. Weiterhin sind sich Mieter und Vermieter darüber einig, dass der Mieter dem Vermieter eine entsprechende Mitteilung darübermachen muss, wenn er Kenntnis oder auch nur den Verdacht davon hat, dass eine kostenpflichtige oder illegale Internetseite besucht bzw. geöffnet worden ist. Das Versenden von Nachrichten illegalen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalts über den Anschluss des Vermieters ist verboten. Der Mieter haftet für einen evtl. Schaden.
§ 5 Sonstiges
Die Topline Consulting GmbH GmbH erbringt ihre Vermittlungsleistung im Namen und für Rechnung des Hauseigentümers und ist damit nicht Veranstalter im Sinne des § 651 a. Abs.1 BGB 2. Die Parteien vereinbaren die Anwendung des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Lüneburg. Sollten einzelne Vereinbarungen dieses Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam sein, wird die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
§ 6 Für Objekte, in denen Haustiere erlaubt sind
Evtl. „Hinterlassenschaften“ Ihrer vierbeinigen Freunde sind vor Abreise vom Grundstück zu entfernen. Sollten Sie dieser freundlichen Bitte nicht nachkommen, behalten wir uns vor, Ihnen eine Grundstückreinigungspauschale von Euro 60,00 in Rechnung zu stellen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Haustiere sich nicht in den Schlafräumen aufhalten und nicht auf Sesseln oder Couchen liegen.