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Mietbedingungen

Mietbedingungen der TOPLINE Consulting GmbH

§ 1 Allgemeines

a) Die Firma Schlei-Urlaub/Topline Consulting GmbH (nachstehend Vermittler genannt), Schmiedestraße 42, 24376 Kappeln, vermittelt Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Die Vermietung erfolgt jeweils im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers.

b) Die Verantwortung und Verpflichtungen des Vermieters obliegen somit alleinig dem Eigentümer. Der Vermittler vertritt die Interessen des Eigentümers lediglich in Verbindung mit der Abwicklung des Mietvertrags. Sollte ein Mietvertrag aufgrund außergewöhnlicher Vorkommnisse (z.B. Brand, Veräußerung, höherer Gewalt), die außerhalb des Einflusses des Vermittler/Gastgebers liegen, nicht durchführbar sein, ist der Vermittler berechtigt den Mietvertrag zu stornieren und den bereits gezahlten Mietpreis zu erstatten.

Alternativ ist der Vermittler berechtigt, dem Mieter ein anderes Objekt in vergleichbarer Lage und Ausstattung zum gleichen Preis anzubieten.

c) Der Buchung kann eine unverbindliche Auskunft des Vermittlers/Gastgebers über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit vorausgehen. Die Buchung kann auf allen Buchungswegen erfolgen, die vom Vermittler/Gastgeber angeboten werden. Die Buchung des Gastes kann also persönlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Falls die Buchung des Gastes elektronisch erfolgt, wird dem Gast der Eingang der Buchung auf elektronischem Weg bestätigt.

d) Die Buchung kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Vermittlers/Gastgeber zustande. Die Annahmeerklärung bedarf der schriftlichen Form.

e) Der Tages-Mietpreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die im Tagespreis enthalten Nebenkosten, beziehen sich lediglich auf die mit der Nutzung des Objektes verbunden üblichen Verbrauchskosten. Das Laden von E-Mobilen, Hybrid-Fahrzeugen u. ä. ist nicht im Preis enthalten und ist im Voraus mit dem Eigentümer bzw. der Vermittlung abzustimmen. Gleiches gilt für das Befüllen von Swimmingpools etc.

f) Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung. Es sind per Vorkasse 20 % Anzahlung sofort zu leisten, die restlichen 80 % sind 21 Tage vor Anreise fällig.

g) Die Vermietung erfolgt grundsätzlich nur an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die volljährig sind.

h) Bei Aufenthalten ohne vorherige Anmeldung, bei Kurzbuchungen und bei Vertragsverlängerungen am Ort ist bei Vertragsabschluss der volle Rechnungsbeitrag fällig. Sofern der Betrag nicht gezahlt wird, ist der Vermittler zum sofortigen Rücktritt berechtigt.

§ 2 Stornierungsbedingungen

Bei Rücktritt des Mieters vom Vertrag wird folgende Gebühr erhoben:        

  • bei Stornierungen bis 60 Tage vor Mietbeginn = kostenlose Stornierung
  • bei Stornierung 29 - 59 Tage vor Mietbeginn = 15 % der Miete zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 50 Euro.    
  • bei Stornierung bis 28 Tage vor Mietbeginn = 90 % der Miete  zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 50 Euro.    

Der Vermittler wird sich bemühen, einen Ersatzmieter zu bekommen. In diesem Falle wird dem Mieter seine bereits gezahlte Stornierungsgebühr bis auf eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00 zurückgezahlt. Differenzbelegungen sind vom Mieter zu bezahlen.

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§ 3 Obliegenheiten des Gastes

a) Der Gast hat die Mieträumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände sowie das Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Falls der Gast oder dessen Begleitpersonen und Besucher Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder das Gebäude, sowie zu den Mieträumlichkeiten oder dem Gebäude gehörende Anlagen beschädigt, ist er dem Gastgeber gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.

b) Der Gast ist verpflichtet, während der Mietzeit in den Mieträumen entstehende Schäden - soweit er sie nicht selbst beseitigen kann - unverzüglich dem Vermittler/Gastgeber oder der von ihm benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Falls der Gast Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden verursacht werden, ist der Gast hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.

c) Der Gast verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Wasch-/ Spülbecken, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder hineinzugießen. Falls der Gast dies nicht beachtet und infolgedessen Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, so hat er die Kosten der Instandsetzung zu tragen.

d) Falls eventuell Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes auftreten, so muss der Gast selbst alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehende Schäden gering zu halten.

 e) Das Ferienobjekt und das dazugehörige Grundstück dürfen maximal von der Anzahl der imMietvertrag angegebenen Personen bewohnt werden. Wird das Ferienobjekt von mehr als der zulässigen Anzahl von Personen bewohnt, hat der Vermittler/Gastgeber das Recht alle überzähligen Personen des Objektes zu verweisen.

Wird dieser Anweisung nicht Folge geleistet, hat der Vermittler/Gastgeber die Möglichkeit den  Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ohne Erstattung des Mietpreises aufzuheben oder ggf. für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.

f) Etwaige, vorhandene Schäden bei Einzug sind dem Vermittler umgehend bekanntzugeben. Andernfalls kann der Mieter hierfür haftbar gemacht werden. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für Abhandenkommen oder Beschädigungen am Eigentum des Mieters. Mangelhafte Reinigungen sind umgehend telefonisch zu reklamieren um schnellstmöglich Abhilfe, innerhalb einer angemessenen Frist schaffen zu können. Verspätete Reklamationen können leider nicht anerkannt werden.

Der Vermittler/Gastgeber übernimmt keine Haftung von Reklamationen aufgrund von Allergien.

Der Mieter kann auch in Feriengebieten unerwartet Lärm von Bauarbeiten, Verkehr o.ä. ausgesetzt sein. Weder der Eigentümer, noch der Vermittler kann hierfür haftbar gemacht werden.

g)  Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur mit Zustimmung des Vermittlers möglich. 

h)  Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienobjekt besenrein zu hinterlassen. Hierzu gehört das Abwaschen des Geschirrs, Ausräumen der Geschirrspülmaschine, Ausräumen des Kühlschranks, Entfernen aller Lebensmittel, Leeren aller Mülleimer, Reinigung des Grills, Entfernen der Asche aus dem Ofen, sowie das Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienobjektes. Alle Fenster und Türen sind zu schließen.

Werden während der Mietzeit Reparaturen notwendig, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermittler zu unterrichten.

Der Gast stimmt zu, dass während der Mietzeit kurzfristige Mäh- und Gartenpflege-Arbeiten durchgeführt werden können.

i)  Der Schlüssel ist bei Abreise am vorgesehenen Rückgabeort zurückzugeben und kann nicht im Ferienobjekt verbleiben.

j) Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt, sofern diese nicht in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind. Wird entgegen dieser Regelung ein Haustier mitgebracht, so ist der Vermittler berechtigt, die Kündigung des Mietvertrages mit sofortiger Wirkung auszusprechen. Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.  

In Objekten, bei denen das Mitbringen von Haustieren gestattet ist, bitten wir darauf zu achten, dass sich die Hunde nicht auf Polstermöbeln und Betten aufhalten. Durch Verschmutzungen oder Tierhaare verursachte Reinigungen müssen andernfalls in Rechnung gestellt werden.

Evtl. „Hinterlassenschaften“ Ihrer vierbeinigen Freunde sind vor Abreise vom Grundstück zu entfernen. Sollten Sie dieser freundlichen Bitte nicht nachkommen, behalten wir uns vor, Ihnen eine Grundstückreinigungspauschale von Euro 60,00 in Rechnung zu stellen. 

k) Bei Nichtraucherobjekten ist das Rauchen in den Räumlichkeiten untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche des Eigentümers geltend gemacht werden. Wir bitten daher außerhalb der Ferienobjekte zu rauchen.

l) Ansprüche des Mieters, insbesondere für zusätzliche Reise-, Beherbergungs-, Verpflegungskosten, entgangene Urlaubsfreuden, Schmerzensgeld und dergleichen sind ausgeschlossen. Insekten, Fliegen, Ameisen und Spinnen sind kein Reklamationsgrund, sondern Natur. Bei größerem Insektenbefall (z.B. Wespennest) informieren Sie bitte den Vermittler, damit umgehend Abhilfe geschaffen werden kann.

§ 4 Bereitstellung von Internet

a) Der Eigentümer des Ferienobjektes unterhält, soweit im Inserat angegeben, in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang, dessen Mitbenutzung er dem Mieter während seines Aufenthaltes gestattet, wobei nicht für eine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für bestimmte Zwecke gehaftet wird.

b) Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt.

c) Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass lediglich der Zugang zum Internet ermöglicht wird. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internets entstehen, wird keine Haftung übernommen.

d) Für die übermittelten Daten und die darüber in Anspruch genommen Dienstleistungen und Rechtsgeschäfte ist der Mieter verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er verpflichtet sich, bei der Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten.

e) Der Mieter stellt den Eigentümer des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf mit deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.

 f) Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, hat er den Eigentümer auf diesen Umstand hinzuweisen.

§ 4 An-/Abreise

Am Anreisetag kann die Wohneinheit erst ab 16 Uhr in Anspruch genommen werden. Am Abreisetag ist das Objekt bis 10 Uhr zu verlassen, soweit keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen bestehen.

§ 5 Zweitschlüssel/Schlüsselverlust

Für übernommene Zweitschlüssel kann eine Kaution von € 30,00 pro Stück verlangt werden. Geht ein Schlüssel / Key-Card verloren, sieht sich der Vermittler gehalten, die Kosten für den notwendigen Austausch der Zylinder bzw. der Key-Card nach Aufwand abzurechnen, mindestens jedoch einen Betrag von € 150,- zu erheben.

§ 6 Gartenmöbel

Gartenmöbel stehen dem Mieter, soweit im Objekt vorhanden und im Inserat ausgewiesen, in der Zeit von April bis Oktober zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten kann die Verfügung von Gartenmöbeln nicht garantiert werden. Witterungsbedingt kann sich die Bereitstellung von Gartenmöbeln verzögern oder verkürzen.

§ 7 Bettwäsche und Handtücher

Bettwäsche und Handtücher gehören nur zur Ausstattung des gebuchten Objektes sofern dies vertraglich festgelegt ist. Die Bereitstellung erfolgt in der Regel verpackt und die Betten sind nicht bezogen, wenn es nicht anders vereinbart ist.

§ 8 Zelte und Wohnwagen

Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen auf oder am Grundstück ist nicht gestattet. Der Gastgeber bzw. der Vermittler haben das Recht, die Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, hat der Gastgeber / Vermittler das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und alle Personen des Grundstücks zu verweisen. Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.

§ 9 Sonstiges

Die Topline Consulting GmbH erbringt ihre Vermittlungsleistung im Namen und für Rechnung des Eigentümers und ist damit nicht Veranstalter im Sinne des § 651 a. Abs.1 BGB 2.  Die Parteien vereinbaren die Anwendung des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Lüneburg.  Sollten einzelne Vereinbarungen dieses Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam sein, wird die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.